Ihr zuverlässiger Partner für Hausmeister-Jobs & Gartenarbeiten
📅 Veröffentlicht am 18.04.2026
Winterdienst-Pflichten: Wer haftet bei Glatteis und Schnee vor der Haustür?
Sobald die Temperaturen sinken und der erste Schnee in Berlin fällt, stellt sich für viele Immobilienbesitzer und Bewohner dieselbe Frage: Wer muss eigentlich zur Schaufel greifen? Der Winterdienst ist weit mehr als nur eine lästige Pflicht – er ist eine Frage der Sicherheit und der rechtlichen Haftung. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über die Räum- und Streupflicht, die rechtlichen Fallstricke und wie Sie sich als Eigentümer absichern können.
Grundsätzlich liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei der Kommune. Diese überträgt die Reinigungspflicht der Gehwege jedoch fast ausnahmslos durch Satzungen auf die Hauseigentümer. Das bedeutet: Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass Passanten und Bewohner die Wege vor und auf dem Grundstück sicher betreten können.
Ja, der Vermieter kann die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen. Dies muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Ein einfacher Aushang im Treppenhaus reicht rechtlich nicht aus. Selbst bei einer wirksamen Übertragung behält der Vermieter eine Kontrollpflicht: Er muss regelmäßig prüfen, ob die Mieter ihrer Aufgabe auch tatsächlich nachkommen.
Die genauen Zeiten werden durch die kommunale Straßenreinigungssatzung (in diesem Fall Köln) geregelt. Im Regelfall gelten folgende Zeiten:
Fällt tagsüber ununterbrochen Schnee, muss mehrfach geräumt werden. Erst wenn das Räumen völlig zwecklos wäre (bei extremem Blizzard), darf pausiert werden – sobald sich das Wetter beruhigt, muss der Dienst jedoch sofort wieder aufgenommen werden.
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, wird es teuer. Die Haftung umfasst in solchen Fällen:
Hier greift die zivilrechtliche Haftung nach § 823 BGB. Ohne einen professionellen Nachweis über den durchgeführten Winterdienst steht man im Schadensfall oft schutzlos da.
In vielen Städten, so auch in Berlin, ist der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen streng untersagt, da es Umwelt und Tierpfoten schädigt. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie:
Wer dennoch Salz verwendet, riskiert hohe Bußgelder durch das Ordnungsamt. Ein professioneller Hauswart-Dienst weiß genau, welche Mittel zulässig und effektiv sind.
Die Delegation des Winterdienstes an einen Fachbetrieb wie den GT Hauswart-Dienst von Göksel Togan bietet entscheidende Vorteile:
Mit dem Abschluss eines Winterdienst-Vertrages geht die Haftung im Regelfall auf den Dienstleister über. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist der Fachbetrieb versichert. Das nimmt dem Eigentümer eine enorme Last von den Schultern.
Schnee hält sich nicht an Arbeitszeiten. Ein professioneller Dienst beobachtet die Wetterlage und ist vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt. Das garantiert Sicherheit für Mieter und Passanten – auch wenn der Eigentümer selbst im Urlaub oder beruflich verhindert ist.
Ob Schneeschieber, Kehrmaschinen oder das richtige Granulat: Profis arbeiten effizienter und gründlicher, als es mit haushaltsüblichen Mitteln möglich wäre.
Der nächste Winter kommt bestimmt. Wer sich frühzeitig um einen zuverlässigen Winterdienst kümmert, spart sich nicht nur das morgendliche Aufstehen um 6:00 Uhr, sondern schützt sich vor allem vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken.
Sie suchen einen zuverlässigen Partner für den Winterdienst in Köln? Göksel Togan und sein Team sorgen dafür, dass Ihre Gehwege schnee- und eisfrei bleiben. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor der Saison für ein unverbindliches Angebot!