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📅 Veröffentlicht am 18.04.2026
Herbstlaub richtig entsorgen: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen;
Wenn sich die Blätter verfärben, beginnt für viele Immobilienbesitzer eine arbeitsintensive Zeit. Was malerisch aussieht, birgt handfeste Risiken und rechtliche Pflichten. Wer ist für das Aufkehren verantwortlich? Wohin mit den Bergen von Laub? Und was passiert, wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Hausbesitzer über die Laubentsorgung wissen müssen.
Viele Hausbesitzer unterschätzen die Gefahr, die von nassem Laub ausgeht. Rechtlich gesehen wird Laub auf Gehwegen oft ähnlich behandelt wie Schnee und Eis.
Wie beim Winterdienst liegt die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim Eigentümer. In den meisten Kommunen, insbesondere in Berlin, ist diese Pflicht per Satzung auf die privaten Anlieger übertragen worden. Das bedeutet: Der Gehweg vor dem Haus muss sauber gehalten werden.
Sie müssen nicht jedes Blatt einzeln auffangen, sobald es vom Baum fällt. Die Rechtsprechung verlangt jedoch eine regelmäßige Reinigung, sobald eine Gefährdung für Fußgänger besteht. In der Regel sollte die Reinigung zu den üblichen Zeiten der Tageshelligkeit erfolgen (analog zum Winterdienst ca. zwischen 7:00 und 20:00 Uhr).
Es ist streng verboten, das Laub einfach in den Rinnstein oder in den öffentlichen Gully zu kehren. Dies kann die Kanalisation verstopfen und bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Hier sind die legalen Wege:
Kleine Mengen Laub können problemlos über die braune Biotonne entsorgt werden. Achten Sie darauf, das Laub nicht zu stark zu pressen, damit die Tonne beim Entleeren nicht verklemmt.
In Berlin bietet die BSR spezielle Laubsäcke an. Diese können befüllt und am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Wichtig: Es dürfen nur die offiziellen Säcke der Kommune verwendet werden – einfache Müllsäcke bleiben stehen.
Wenn Sie einen Garten haben, ist Laub ein wertvoller Rohstoff. Aber Vorsicht: Eichenlaub oder Walnusslaub verrottet sehr langsam und enthält viel Gerbsäure. Dieses Laub sollte gehäckselt oder nur in Maßen untergemischt werden.
Die Entsorgung im Wald oder in öffentlichen Parks ist kein "Kavaliersdelikt", sondern eine illegale Abfallentsorgung. Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Auch das Verbrennen von Laub ist in den meisten deutschen Städten aufgrund der Feinstaubbelastung und Brandgefahr strikt untersagt.
Rutscht ein Passant auf einer dicken Schicht aus nassem Laub vor Ihrem Grundstück aus, können Schmerzensgeldforderungen und Behandlungskosten auf Sie zukommen. Die Haftung liegt beim Eigentümer, es sei denn, die Reinigungspflicht wurde wirksam (per Vertrag) auf einen Mieter oder einen Dienstleister übertragen.
Wichtig für Vermieter: Auch wenn die Mieter laut Mietvertrag fegen müssen, bleibt der Eigentümer in der Überwachungspflicht. Vernachlässigen die Mieter die Arbeit, haftet im Ernstfall dennoch der Vermieter.
Die Laubentsorgung ist zeitintensiv und körperlich anstrengend, besonders bei großen Grundstücken mit altem Baumbestand. Der GT Hauswart-Dienst von Göksel Togan nimmt Ihnen diese Sorge ab:
Herbstlaub ist mehr als nur Gartenarbeit – es ist eine rechtliche Verantwortung. Wer rechtzeitig vorsorgt und die Reinigung an einen Profi delegiert, genießt die bunten Farben des Herbstes ohne das Risiko von Unfällen oder Bußgeldern.
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